Neue Aus- und Weiterbildung für Sportzeugen Segelflug
Wer Rekorde anerkannt oder ein internationales Segelflugleistungsabzeichen erwerben möchte, braucht für den Nachweis der Flugleistung einen Sportzeugen. Die Vorgaben für die Dokumentation hat die International Gliding Commission (IGC) im Sporting-Code festgelegt. Sportzeuge kann sein, wer sich dafür qualifiziert und ein Sportzeugenausweis erworben hat. Die Bundeskommission bietet nun ein einfaches, modernes Verfahren dafür an.
Der Erwerb des Sportzeugenausweises ist nun ab sofort online möglich. Dafür werden die Kandidaten per Video geschult und weisen in einem Quiz ihr Wissen nach. Statt wie früher eine mindestens vierstündige Präsenzschulung zu absolvieren, dauert nun die Schulung per Video nur 25 Minuten, das anschließende Quiz als Prüfung ist in zehn Minuten zu schaffen.
Diese Schulung mit Quiz eignet sich sowohl für den Ersterwerb als auch für die Verlängerung der Lizenz. Beim Quiz muss der Kandidat mindestens 20 der 22 möglichen Punkte erreichen. Wer beim ersten Anlauf diese Punktzahl nicht schafft, kann das Quiz nochmals durchlaufen.
Die Auswertungen des Quizes werden in monatlichen Abständen erfolgen. Bis zur Ausstellung der Sportzeugenausweises kann es vier Wochen dauern, deshalb bitte rechtzeitig diese Schulung inkl. Quiz absolvieren.
Bitte beachten: Fluglehrer sind nicht automatisch Sportzeuge. Schulung und Quiz sind Voraussetzung für die Beantragung bzw. die Verlängerung des Ausweises.
Der Sporting Code Annex C empfiehlt, dass neue Sportzeugen entweder mindestens das Leistungsabzeichen in Silber oder sich "für eine gewisse Mindestzeit" mit dem Sport beschäftigen haben. Die Fluglehrerlizenz ist keine Voraussetzung (war es auch nie).
Alle Sportzeugen müssen bis zum 31. März 2023 diese Fortbildung durchlaufen. Die alten Nummern verlieren bei Neuvergabe ihre Gültigkeit, spätestens aber zu diesem Termin. Die Vergabe der neuen Sportzeugenlizenzen erfolgen zentral durch die Geschäftsstelle Bundeskommission Segelflug im DAeC und wird auf seiner Homepage segelflug.aero und im Onlineportal COPILOT veröffentlicht.
Bundeskommission Segelflug
Video: https://youtu.be/mTuG2WPljns
"DMSt reloaded" geht ins zweite Jahr
Vereinswertung jetzt mit einer ersten und zweiten Bundesliga, sowie fünf Regionalligen
Zur letzten Saison gab es neben dem Umzug auf das WeGlide Portal auch diverse Anpassungen der DMSt Regeln, wie z.B. einen Bonus auch für Zielrückkehrflüge, die Einführung einer Sprintwertung und damit verbunden eines DMSt Sprintmeisters, sowie die neuartige DMSt Vereinswertung in Form einer Ligawertung. In diesem Jahr gibt es bzgl. der Flugregeln keinerlei Veränderungen, allerdings haben die Piloten die Möglichkeit innerhalb der Saison für zwei verschiedene Vereine zu melden, der zweite Verein muss lediglich bis zum 30.3. in der Pilotenanmeldung gemeldet werden. Zur Bewertung der Flüge wird die neue DMSt Index Liste herangezogen.
Bundeskommission Segelflug im DAeC wählt neuen Vorstand
Die Bundeskommission Segelflug des Dachverbands für den deutschen Luftsport (Deutscher Aero Club e.V.) hat in ihrer ordentlichen Mitgliederhauptversammlung am 13.02.2022 einen neuen Vorstand gewählt.
Als Vorsitzender wurde René Brodmühler (li.) vom Luftfahrtverband Berlin gewählt. Stellvertretender Vorsitzender wurde Jan Preusser (re.) vom Aero-Club Saar aus dem Saarland. Zusätzlich wurden mit Tina Banerjee vom Luftsportverband Sachsen-Anhalt, Christof Geissler vom Baden-Württembergischen Luftfahrtverband und Norbert Kühne vom Aeroclub Nordrhein-Westfalen 3 Beisitzer in den Vorstand gewählt.
Das neue Team nimmt mit sofortiger Wirkung seine Arbeit auf und vertritt die nationalen und internationalen Interessen von ca. 25.000 im DAeC organisierten Segelfliegern unter anderem zu Fragen der Flugsicherheit, Nutzung des Luftraums, Ausbildung, Jugend, Förderung und Umwelt sowie des Wettbewerbsflugs und Spitzen- und Breitensports.