Zum 01.07.2024 traten Neuregelungen u.a. im Bundesfernstraßengesetz in Kraft, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 to statuieren. Das könnte dann auch entsprechende Gespanne mit Segelflug-Transportanhängern treffen. Die gesetzlichen Regelungen sind leider schwer verständlich und unübersichtlich, s. hierzu u.a. folgende Publikation des ADAC: Neue Lkw-Maut über 3,5 Tonnen: Wohnmobile betroffen? (adac.de)
Der DAeC prüft derzeit, ob und in welchem Umfang diese Neuregelungen auch Anwendung finden auf den (privaten) Transport von Segelflugzeug-Anhängern mit Gespannen, bei denen die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 to liegt. Sobald eine sichere Auskunft zur Rechtslage vorliegt, wird der DAeC hierzu eine Veröffentlichung an dieser Stelle und/oder über anderweitige Verbandsmedien vornehmen. Es wird daher noch um etwas Geduld gebeten.