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Alles entwickelt sich immer weiter und auch im Segelflug gibt es keinen Stillstand. Seit vielen Jahrzehnten sind wir es gewohnt, mit dem Begriff „Position“ umzugehen. Ab da beginnt unsere Aufgabe, die Landung in Raum und Höhe richtig einzuteilen. Irgendwann kamen auch in die Segelflugzeuge die ersten Funkgeräte und es wurde üblich, die Landemeldung „Position“ per Funk zu melden. Es war auch normal, dass auch weiter voneinander entfernt liegende Flugplätze sich eine Frequenz teilen und man sich gegenseitig zuhörte. In der Folge sorgte der für alle Segelflieger übliche Begriff „Position“ bei allen anderen Flugsportarten für immer mehr Verwirrung. 


Letztendlich wurden wir gebeten, doch künftig auf den Begriff „Position“ im Flugfunk zu verzichten. Diesem Vorschlag sind wir nachgekommen und haben im Referat Ausbildung und Lizenzen der Bundeskommission Segelflug entschieden, den Begriff „Position“ durch den Begriff „Gegenanflug“ zu ersetzen. Eine Landemeldung lautet ab diesem Jahr dann: „D-1234 im Gegenanflug…“ und bei Bedarf erweitert um: „… zur Landung Piste 22 Gras“.

Der Begriff „Position“ wird künftig im persönlichen Sprachgebrauch auch weiterhin in der Ausbildung genutzt, da mit diesem Begriff der Punkt definiert ist, ab dem die Landeprozedur beginnt. Aber im Funk wird er nicht mehr benötigt.
Eine weitere Veränderung wird es mit diesem Jahr auch am Boden geben. Bisher hatten die Flugplatzbetreiber einen Flugleiter. Die allgemeinen Rechte wurden reduziert und aus dem Flugleiter wurde der Betriebsleiter. Seine künftigen Aufgaben bestehen darin, im Auftrag des jeweiligen Platzhalters dafür zu sorgen, dass die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Flugplatzgeländes vor unbefugtem Betreten erfolgt sind und dass auch die Flugbetriebsfläche im vorgegebenen Sicherheitszustand, wie Graswuchshöhe, Dasein von Landebahnreiter und Lande-T, ist. Bei Anfragen im Flugfunk ist künftig nur noch mitzuteilen, dass die Bahn „xy“ in Betrieb ist und der Wind aus der Richtung „xy“ mit grober Angabe der Stärke/Böen weht.

Jeder Flugplatzhalter sollte daher eine namentliche Liste mit den Personen erstellen, die als verantwortlicher Betriebsleiter am Flugplatz aktiv sein dürfen - und solche, die beim Fliegen OHNE Betriebsleiter die Ordnungsfunktion wahrnehmen.

Weiterhin haben wir für Segelfluggelände Regeln für das Fliegen ohne Betriebsleiter entwickelt.
All dies wird in den nächsten Tagen als Änderung der Segelflugbetriebsordnung veröffentlicht.
Mit der Umsetzung dieser neuen Vorgaben wünschen wir Euch jetzt einen guten und schönen Saisonbeginn und allen eine fröhliche und sichere Saison 2025!

Euer Vorstand der Bundeskommission Segelflug im DAeC

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